Aufbauend auf dem Gutachten zur Vorbereitung eines Klimaschutzgesetzes erstellte das Fachgebiet Systemanalyse für das Landesumweltministerium eine erste Abschätzung ausgewählter ökonomischer Wirkungen des Gesetzes. Zur Bewertung der ökonomischen Wirkungen wurden die systemanalytischen Kosten- und Nutzeneffekte, Verteilungseffekte und ausgewählte makroökonomische Effekte (z. B. Bruttobeschäftigung) herangezogen, die jeweils eine direkte Gegenüberstellung sowohl positiver als auch negativer Wirkungen erlauben. Im Mittelpunkt stehen die Bewertung von Kosten- und Nutzenwirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien in den unterschiedlichen Anwendungsbereichen sowie die Steigerung der Energieeffizienz im Wohngebäudesektor durch Sanierungsmaßnahmen. Diesen kommt die größte Bedeutung für das Erreichen der Klimaschutzziele bis 2020 zu. Im Ergebnis zeigt sich, dass die zusätzlichen Differenzkosten zunächst steigen, aber bereits ab 2020 wieder eine rückläufige Tendenz aufweisen. Von diesen Kosten ist jedoch nur ein Teil den Aktivitäten des Landes zuzurechnen, dazu zählen insbesondere der beschleunigte Ausbau der Windenergie durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes und das Wärmegesetz. Es zeigt sich, dass die zusätzlichen durch ein Klimaschutzgesetz induzierten Kosten insgesamt als vergleichsweise gering einzustufen sind.