// Studie „Energie- und Klimaschutzziele 2030“ Baden-Württemberg

Studie „Energie- und Klimaschutzziele 2030“ Baden-Württemberg

Umweltministerium stellt vom ZSW koordiniertes Forschungsvorhaben vor

Wie der Weg für das Land Baden-Württemberg bis 2030 aussehen kann, um das Klimaschutzziel 2050 zu erreichen, zeigt eine vom ZSW koordinierte Studie auf. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg veröffentlichte heute die Ergebnisse des Forschungsvorhabens, das die Grundlage für die Fortschreibung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) und des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) bilden soll.

Das ZSW und die beteiligten Forschungspartner haben ein Zielszenario zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen bis 2050 unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene entwickelt. Die Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis Mitte des Jahrhunderts um 90 Prozent gegenüber 1990 zu verringern ist demnach nur möglich, wenn der Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um 42 Prozent sinkt. Um das zu erreichen, müsste der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttotromerzeugung bis 2030 auf 56 Prozent steigen und der gesamte Endenergieverbrauch gegenüber 2010 um 22 Prozent sinken. Ambitionierte Zielsetzungen ergeben sich insbesondere für den Verkehrssektor, dessen Emissionen in den vergangenen Jahren sogar gestiegen sind. 

Weitere Informationen: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Diese Website verwendet Cookies und Drittinhalte

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, die für die Darstellung der Website zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf „Auswahl akzeptieren“ werden nur diese Cookies gesetzt. Andere Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos oder Google Maps Karten), werden nur mit Ihrer Zustimmung durch Auswahl oder Klick auf „Alles akzeptieren“ gesetzt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.